Rechnungswesen

Ein geord­ne­tes Rech­nungs­we­sen erschöpft sich nicht in der Erfül­lung gesetz­li­cher Auf­la­gen, son­dern stellt viel­mehr die Grund­vor­aus­set­zung für eine ziel­ge­rich­te­te Unter­neh­men­steue­rung dar. Ger­ne beglei­ten wir Sie in die­sem Bereich und bie­ten Ihnen ins­be­son­de­re fol­gen­de Leis­tun­gen an:

  • Lau­fen­de Finanz- und Lohnbuchführung

  • Erstel­lung von Umsatzsteuer‑, Lohn­steu­er- und Sozialversicherungsanmeldungen

  • Jah­res­ab­schluss­erstel­lung und Ein­nah­me-/ Überschussrechnungen

  • Buch­füh­rungs­kon­trol­len

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